Da in fast allen Bundesländern Deutschlands eine Suche mit dem Metalldetektor, ohne eine offizielle Genehmigung, nicht erlaubt ist, stellt sich die Frage, wofür und mit was man bestraft werden kann? Leider herrscht in diesem Themengebiet viel Unwissen und es werden unwahre Gerüchte in die Welt gesetzt.
Was ist strafbar?
Grundlegend gibt es erstmal verschiedene Bereiche in oder auf denen eine Suche immer verboten ist. Dazu zählen dann Suchgänge auf Flächen mit:
- einem Bodendenkmal
- einem Kulturdenkmal
- einem Naturschutzgebiet
- einem Wald (außer Bayern)
- einer unbewegten Wiese (ungepflügt)
- bekannte Orten an denen Kampfhandlungen stattgefunden haben und möglicherweise mit Kampfmitteln verseucht sind
Auch wenn du auf keiner dieser Flächen bist, solltest du dennoch eine offizielle Genehmigung bei dir tragen. Diese ist nämlich immer erforderlich, außer du sondelst in Bayern. Wie du eine Genehmigung erhältst findest du auf unsere Seite: Metalldetektor Gesetzeslage oder direkt auf unseren Artikeln zu den einzelnen Bundesländern:
Es gibt auch Fälle in denen bei unerlaubten Suchgängen richtige Schatzfunde gemacht wurden. Diese wurden dann aber oft nicht gemeldet und dies kam dann Jahre später erst raus. Solche Funde werden dann immer eingezogen und der Finder wird für seine “Fundunterschlagung” bestraft. Im Folgenden 2 Beispiel-Fälle an denen illegale Sondengänger Schatzfunde unterschlagen haben:
Orte an denen du ohne eine Genehmigung sondeln darfst
Es gibt tatsächlich auch Orte an denen du ohne eine offizielle Genehmigung suchen darfst. Bei diesen Orten solltest du dennoch noch mal bei der Stadt oder beim Eigentümer nachfragen, um Umstände zu vermeiden:
- Badeseen & Strände
- Spielplätze
- Andere Sandplätze
Mögliche Strafen bei illegalen Suchgängen
Immer wieder ließt man in verschiedensten Foren und Facebook-Gruppen von angeblich sehr hohen Strafen für Sucher, welche ohne eine Genehmigung suchen. Ob dies immer so ganz stimmt lässt sich nicht genau sagen. Dennoch sind bei größeren Vergehen, wie bei einer unerlaubten Suche auf einem Bodendenkmal oder einer Fundunterschlagung auch große Strafen möglich. Oftmals handelt es sich dann um Geldstrafen, im schlimmsten Falle auch um Freiheitsstrafen.
Im Ausland wird dies teilweise noch strenger genommen, wie dieser Artikel über England erklärt. 2 Männer fanden einen Wikingerschatz und unterschlugen diesen. Die Folgen sind 8-10 Jahre Haft: “Zwei Briten wegen Diebstahls von Wikinger-Schatz verurteilt”.