Bayern ist in Deutschland eines der beliebteren Bundesländer für Sondengänger, da die Gesetzeslage hier am einfachsten gehandhabt wird. Doch stimmt dies so und was muss bei der Suche mit einem Metalldetektor in Bayern beachtet werden?
Brauchst du eine Genehmigung?
Das Sondeln ist in Bayern ohne eine offizielle Genehmigung erlaubt. Damit ist Bayern das einzige Bundesland in Deutschland, wo dies ganz ohne Weiteres funktioniert. Dennoch ist bei der Suche der Grundstückseigentümer nach einer Erlaubnis zu fragen. Wenn er dies ablehnt darfst du auch nicht auf der entsprechende Fläche sondeln. Des Weiteren solltest du dir bewusst sein das eine Suche in Naturschutzgebieten verboten ist.
Bodendenkmäler
Die Suche auf Bodendenkmälern ist strengstens verboten. Hierbei solltest du vor jedem Suchgang kontrollieren, ob auf der entsprechenden Fläche ein Bodendenkmal vorliegt oder sich in näherer Nähe befindet. Mit einem Mindestabstand von 100m – 150m zum Bodendenkmal bist du auf der sicheren Seite. Wie du deine Fläche auf Bodendenkmäler kontrollieren kannst, zeige ich dir nun. Für die Kontrolle ziehst du am besten den Bayern-Atlas zur Rate. Hier solltest du dann die Bodendenkmalkarte aufrufen und über deine Fläche legen zur Kontrolle:
Reihenfolge im Bayern-Atlas:
- Thema: Planen und Bauen
- 4. Unterpunkt: Denkmaldaten
- 2. Unterpunkt: Bodendenkmal
Die rot markierten Flächen sind dann die Bodendenkmäler:
Um den Abstand zum Bodendenkmal zu messen wählst du:
- Zeichnen & Messen auf der Karte
- 4. Unterpunkt: Messen
- Die Maus vom Bodendenkmal bis zum entsprechenden Feld ziehen und Abstand ablesen
Für mehr Informationen und gegenseitigen Austausch, komm gerne in unsere Facebook Gruppe: Sondeln Fundbestimmung/Hobbyaustausch – Metalldetektor – Schatzsuchen.org
Zusammenarbeit mit der Achäologie
Solltest du wirklich etwas archäologisch relevantes finden (älter als 18-19 Jhd.), ziehe einen Archäologen zur Rate, der den Fund dann verzeichnen und kartieren kann. Eine Zusammenarbeit mit der Archäologie ist wichtig und erforderlich, wenn man diese Hobby ernsthaft betreiben möchte. Immer wieder lassen sich illegale Raubgrabungen anhand von Löchern im Boden feststellen. Werden diese nicht gemeldet ist der Fundzusammenhang zerstört und die Archäologie verliert wichtige Informationen.
Schatzregal in Bayern
Bayern ist das einzige deutsche Bundesland ohne ein Schatzregal. Das bedeutet, dass Funde von besonderem archäologischen Wert nicht direkt in den Besitz des Staates übergehen, so wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Dennoch müssen die Funde natürlich gemeldet werden. In Bayern wird bei einem Fund von höherem Wert 50/50 mit dem Grundstückseigentümer geteilt. Das heißt das sie sich dann mit dem Landbesitzer über den Wert und Verbleib des Fundobjektes einigen. Dies nennt sich dann “Hadrianische Teilung”.
Waldsuche in Bayern
In Bayern ist die Suche in Wäldern erlaubt. Dies natürlich nur wenn der Grundstückseigentümer informiert ist, kein Naturschutzgebiet und kein Bodendenkmal vorliegt. Bayern ist auch hierbei ein Einzelfall. In anderen Bundesländern ist das Sondeln im Wald verboten, da es sich hierbei nicht um beweglichen Boden, wie z.B auf Äckern handelt.
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