Du kommst aus Baden Württemberg und möchtest selber mit dem Metalldetektor auf Schatzsuche gehen? Im Folgenden findest du alle wichtigen Informationen zur Rechtslage, Funden und Fundorten.
Archäologische Funde in Baden Württemberg
In Baden-Württemberg sind Funde aus längst vergangenen Zeiten zu finden. Dies zeigen auch folgende Funde, welche mit und ohne den Metalldetektor gemacht werden konnten:
Genehmigung
Die Schatzsuche mit dem Metalldetektor in Baden Württemberg ist nach § 21 DSchG (Denkmalschutzgesetz) genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, dass du dir eine Genehmigung zum Sondeln von der höheren Denkmalschutzbehörde einholen musst. Des Weiteren benötigst du zur Suche noch die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (Acker).
Du erhältst die Genehmigung in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart. Mit einer Genehmigung erhältst du im Rahmen des Projektes “Qualifikation und Integration von Sondengängern in die archäologische Denkmalpflege“ Aufträge zur Suche auf sogenannten schon überplanten Flächen.
Die Genehmigung selbst erhältst du im Zuge einer Schulung, in der du über die rechtliche Grundlage, allgemeines Wissen, richtige Fundeinmessung & Konservierung, Kampfmittel bei der Suche und die Aufgaben und Arbeitsweisen der archäologischen Denkmalpflege geschult wirst.
Mehr Informationen zur Suchgenehmigung in Baden Württemberg erhältst du beim Landesamt für Denkmalpflege.
Fundorte & Suchgebiete
Je nach genehmigtem oder beauftragtem Gebiet sind Suchgebiete nahe geschichtlich interessanter Orte, wie Mühlen immer interessant. Auch Gebiete in denen alte Wege verlaufen sind können sich bei der Suche als interessant darstellen.
