Die Zusammenarbeit mit der Archäologie, sowie das Erhalten einer Genehmigung sind in Nordrhein-Westfalen sehr unkompliziert. Hier gibt es für dich alle wichtigen Informationen zu einer legalen Metalldetektor Suche in NRW.
Brauche ich eine Nachforschungsgenehmigung in NRW?
Das Denkmalschutzgesetz (§13 DSchG NRW) sagt, dass man für die Suche mit einem Metalldetektor in NRW eine Genehmigung braucht. Trotzdem ist ein großer Teil der Sondengänger in NRW immer noch ohne eine Solche unterwegs, was sehr bedauernswert ist, da so einige wichtige Fundstücke verloren gehen und somit kein archäologischer Zusammenhang hergestellt werden kann. Das Graben nach Schätzen in NRW ohne einer Genehmigung kann rechtliche Folgen haben (Raubgrabung, Fundunterschlagung etc.). Aus eigener Erfahrung weis ich aber, dass es in NRW sehr leicht ist eine Genehmigung zu bekommen und die Zusammenarbeit mit den Archäologen funktioniert einwandfrei.
Wie bekomme ich eine Genehmigung in NRW?
Der Prozess einer Erstgenehmigung ist sehr einfach. Zu aller erst kontaktierst du die nächstgelegene Aussenstelle des LVR’s oder LWL’s.
Nach Absprache erhältst du dann ein Erstgespräch, in dem du über Gefahren, Gesetze, Fundmeldungen und andere Dinge aufgeklärt wirst. Es ist möglich auch schon Karten für die gewünschten Suchgebiete mitzubringen, doch du kannst diese auch später per Email senden. Am besten zeichnest du diese mit dem Kartenprogramm Tim Online ein und speicherst es unter “Extras” als “Projekt”. Es ist außerdem gut, wenn du der Datei auch noch einen Namen gibst, damit die Stelle besser gefunden wird, z.B “Feld östlich von Hof …”. Die eingetragenen Flächen werden dann überprüft und man erhält sie eingezeichnet zurück mit einer Erklärung, wohin man diese jetzt schicken muss. Des Weiteren erhältst du ein Formular wo du deine Adresse etc. einträgst. Das letzte was du tun musst ist, die Flächen und das Formular an die Obere Denkmalbehörde zu schicken. Normalerweise dauert es dann 2-8 Wochen und dann liegt ihre Genehmigung in ihrem Briefkasten. Wichtig ist dann, dass du diese immer bei deinen Suchgängen dabei hast, damit du wenn du kontrolliert wirst diese vorzeigen kannst.
Die Zusammenarbeit mit der Archäologie
“Wir brauchen Sondengänger” schreibt ein Artikel der LVR Bodendenkmalpflege. Die Zusammenarbeit mit der Archäologie funktioniert in NRW, wie oben beschrieben, einwandfrei. Es geht schnell eine neue Genehmigung zu erhalten und sie haben bei Fragen immer ein offenes Ohr. Wenn du eine Genehmigung hast, findet üblicherweise einmal im Jahr eine Fundabgabe statt, bei der du deine Funde des letzten Jahres vorstellst. Dies tust du dann mit Hilfe einer Fundmeldung. Wie du die Fundmeldung ausfüllst und worauf du bei der Suche achten musst, wird dir bei einem Erstgespräch bevor du deine Genehmigung erhältst erklärt. Die abgegebenen Funde bekommst du dann nach 0.5-2 Jahren wieder. Das gute ist, dass diese dann mit einer kleinen Broschüre genauestens archäologisch bestimmt sind.
Was kostet eine Genehmigung?
Wenn du deine Genehmigung zugeschickt bekommen hast, kannst du diese innerhalb von 4 Wochen bezahlen. Diese Genehmigung ist dann gültig fpr ein Jahr. Bei einer längeren Zusammenarbeit kannst du dann auch z.B eine 2 Jahres Genehmigung bekommen.Über mögliche kosten wird man selbstverständlich beim Erstgespräch aufgeklärt. Oftmals ist es so ,dass man pro Gemeinde in einem Kreis einen gewissen Betrag zahlt, der sich dann bei mehreren Gemeinden aufaddiert. In meinem Kreis ist es so geregelt, dass man bei vielen Gemeinden bis 150 Euro nicht weiter für jede Gemeinde zahlen muss. Das heißt für 150 Euro gibt es eine Genehmigung mit unendlich vielen Gemeinden, die sich aber in einem Kreis befinden müssen. Die kosten der einzelnen Gemeinden variieren je nach Kreis. Am besten solltest du nicht zu viele Suchflächen angeben, da dies sonst einen enormen Aufwand bedeutet.
Die Suche auf Bodendenkmälern ist verboten
Eine Suche auf einem Bodendenkmal ist strengstens untersagt. Diese können später mit einer besseren Technik fachlich von Archäologen ausgewertet werden. Die Aufgabe eines Sondengängers ist eher, neue Bodendenkmäler zu entdecken. Da es hiervon in NRW so einige gibt und diese im Internet schlecht zu finden sind, werden diese bei der Flächenabgabe für die Genehmigung einfach herausgenommen, so dass du nur Suchgebiete hast, welche frei von Bodendenkmälern sind.
Hier noch ein interessantes Video vom “German Treasure Hunter” zum Thema Genehmigung in NRW: