Auch in Brandenburg erfreuen sich immer mehr Leute am Sondeln. Dabei stellt sich natürlich auch die Frage, wie die Gesetzeslage in Brandenburg ist. Da in Brandenburgs Wäldern viele Weltkriegs-Handlungen stattgefunden haben, sind dort viele Sucher unterwegs, meist auch ohne eine Erlaubnis. Ist diese aber zwingend notwendig und wie kann man diese erhalten?
Ist Sondeln in Brandenburg genehmigungs-pflichtig?
Ja. In Brandenburg ist das Sondeln mit dem Ziel, archäologische Funde zu machen, grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG) bedürfen Nachforschungen nach Bodendenkmalen – und dazu zählt auch der Einsatz von Metalldetektoren – einer behördlichen Erlaubnis.
Zuständig ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM).
Unabhängig davon besteht eine Meldepflicht für alle archäologisch relevanten Funde.
Ohne Genehmigung ist das gezielte Suchen mit einem Metalldetektor, insbesondere mit Grabungseingriffen, unzulässig. Zusätzlich ist stets die Erlaubnis des Grundstückseigentümers erforderlich.
Fundort-Recherche in Brandenburg
In Brandenburg kannst du mit Hilfe dessen Geoportal im digitalen Geländemodell recherchieren. Bei diesem Landschafts-Laserscan lassen sich oftmals alte Wege erkennen die heutzutage nicht mehr existieren. Auch kannst du mit oldmaps-online arbeiten. Diese Website bietet viele historische Karten an fast allen Orten in Deutschland. Auch hiermit lassen sich geschichtlich interessante Orte zur Suche finden
